Unsere Schulordnung
Schulregeln in der Vogelruthschule
Die Vogelruthschule ist eine Schule des Gemeinsamen Lernens. Wir sind eine Schulgemeinschaft, die sich auf Demokratie, Menschlichkeit und Fairness gründet. Wir fördern ganzheitlich das Potential aller Lernenden, damit sie zu selbstbewussten, wissbegierigen und glücklichen Menschen werden, die verschiedene Sichtweisen und Meinungen verstehen und akzeptieren sowie sich und andere kritisch hinterfragen können. Da alle unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Situationen wie auch die Betreuungsformen der Schule immer in einer Gemeinschaft stattfinden, ist es wichtig, dass Vereinbarungen getroffen werden, die dafür sorgen, dass sich alle Kinder und Erwachsenen in der Schule wohl fühlen können. Oberste Prinzipien des Zusammenlebens in dieser Gemeinschaft sind • der respektvolle und rücksichtsvolle Umgang miteinander • verantwortliches Handeln • Akzeptanz • Freundlichkeit • Fairness • Aufbau von Sozialkompetenz
Damit dies gelingt, müssen sich alle Beteiligten an Regeln und Absprachen halten.
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Rechte der Kinder Die vorliegende Verhaltensrichtlinie wurde unter Berücksichtigung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (UNCRC), mit besonderem Bezug auf die folgenden Artikel, verfasst: Artikel 2: Achtung der Kindesrechte; Diskriminierungsverbot Die Konvention gilt für jedes Kind, unabhängig von seiner ethnischen Zugehörigkeit, seinem Geschlecht, seiner Religion, seiner Sprache, seinen Fähigkeiten oder seinem sonstigen Status, unabhängig davon, was sie denken oder sagen, unabhängig von ihrem familiären Hintergrund, unabhängig von seiner ethnischen Zugehörigkeit, seinem Geschlecht, seiner Religion, seiner Sprache, seinen Fähigkeiten oder seinem sonstigen Status. Artikel 3: Wohl des Kindes Alle Interventionen sollen darauf ausgerichtet sein, Ergebnisse zu erzielen, die dem Wohl des Kindes dienen. Artikel 18: Verantwortung für das Kindeswohl Beide Elternteile oder gegebenenfalls ein Vormund sind gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen. Artikel 19: Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung Jedes Kind wird vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenzufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs geschützt. Artikel 28: Recht auf Bildung Alle Kinder haben das Recht auf Bildung. Dazu ist es unter anderem notwendig, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Disziplin in der Schule in einer Weise gewahrt wird, die der Menschenwürde des Kindes entspricht. Artikel 29: Bildungsziele Die Bildung muss die Persönlichkeit, die Begabungen und die Fähigkeiten jedes Kindes in vollem Umfang entwickeln. Sie muss die Achtung des Kindes vor den Menschenrechten sowie die Achtung vor den Eltern, die eigene und andere Kulturen sowie die Umwelt fördern.
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Rechte und Erwartungen der Vogelruthschule
Wir erwarten von jedem Mitglied in unserer Schulgemeinschaft, dass es sich respektvoll und verantwortungsvoll gegenüber seinen Mitmenschen verhält. Darüber hinaus erwarten wir von allen Akteuren in der Schule, dass sie eine Reihe von grundlegenden Rechten und Regeln respektieren.
Rechte für Schülerinnen und Lehrkräfte • Alle Schülerinnen haben das Recht, ungestört zu lernen. • Alle Lehrer*innen haben das Recht, ungestört zu unterrichten. • Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft haben das Recht, mit Respekt behandelt zu werden. Alle haben das Recht auf ein friedliches Miteinander.
Erwartungen im Klassenzimmer • Wir sprechen freundlich mit allen Mitschülerinnen und Lehrerinnen. • Wir warten, bis wir bei einem Gespräch an der Reihe sind. • Wir melden uns, wenn wir etwas sagen wollen. • Wir hören zu, wenn die Lehrkraft oder ein Mitschüler oder eine Mitschülerin spricht. • Wir benutzen die Sachen anderer nur, wenn wir die Erlaubnis dazu haben.
Erwartungen für die Pausenzeiten Die Pausen sollten für alle Kinder eine schöne und erholsame Zeit sein. Deshalb sind folgende Verhaltensregeln wichtig: • Ich schlichte Streitigkeiten mit ruhigen Worten oder mit Hilfe einer Lehrkraft. • Ich lasse andere in Ruhe spielen und frage, wenn ich mitspielen möchte. • Ich verhalte mich rücksichtsvoll gegenüber anderen Schüler*innen und den Erwachsenen.
Allgemeine Erwartungen für die gesamte Schule
• Wir behandeln uns gegenseitig mit Respekt
• Wir grüßen einander, wenn wir uns treffen.
• Ich respektiere es, wenn jemand „nein“ sagt.
• Ich höre zu, wenn jemand anderes spricht.
• Ich gehe sorgfältig mit Gegenständen um und legen sie an ihren Platz zurück.
• Ich verhalte mich respektvoll gegenüber mich selbst und anderen: Beleidigungen oder körperliche
• Angriffe jeglicher Art werden nicht geduldet.
- Erzieherische Maßnahmen, Ordnungsmaßnahmen Dennoch kommt es vor, dass sich Schülerinnen und Schüler nicht an unsere gemeinsamen Verhaltensregeln halten. Als Reaktion auf unerwünschtes Verhalten kann das pädagogische Personal auf erzieherische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen zurückgreifen. Während erzieherische Einwirkungen ihrem Wesen nach dazu dienen, das Kind zu einer Änderung des Verhaltens durch verbindliche Anordnungen zu bewegen, ohne es in seiner Individualsphäre wesentlich zu beeinträchtigen, greifen Ordnungsmaßnahmen in die Rechte der Schülerinnen ein. Dieser Eingriffscharakter mit rechtlicher Außenwirkung ist bei einer erzieherischen Maßnahme nicht gegeben. Gegen eine erzieherische Maßnahme kann man sich daher nur mit einer Beschwerde zur Wehr setzen. Die Ordnungsmaßnahme ist dagegen ein Verwaltungsakt gemäß § 35 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG), gegen den ein Widerspruch möglich ist. Bei dem Erlass einer Ordnungsmaßnahme sind daher die für Verwaltungsakte geltenden Form- und Verfahrensvorschriften zu beachten. Die Eltern haben zudem ein gesetzlich vorgeschriebenes Anhörungsrecht. Erzieherische Maßnahmen (§ 53 Absatz 2 SchulG) sind insbesondere • das erzieherische Gespräch, • die Ermahnung, • Guppengespräche mit Schülerinnen und Eltern, • die mündliche oder schriftliche Missbilligung des Fehlverhaltens, • der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde, • die Nacharbeit unter Aufsicht nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern, • die zeitweise Wegnahme von Gegenständen, • Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens • und die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen.
Ordnungsmaßnahmen (§ 53 Absatz 3 SchulG) sind
- der schriftliche Verweis,
- die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,
- der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen,
- die Androhung der Entlassung von der Schule,
- die Entlassung von der Schule,
- die Androhung der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde,
- die Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde. Über Ordnungsmaßnahmen Nummer 1 bis 3 entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter oder ein von ihr oder ihm beauftragtes Mitglied der Schulleitung nach Anhörung der Schülerin oder des Schülers. Über Ordnungsmaßnahmen nach Nummer 4 und 5 entscheidet eine von der Lehrerkonferenz berufene Teilkonferenz. Der Teilkonferenz gehören ein Mitglied der Schulleitung, die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer und drei weitere, für die Dauer eines Schuljahres zu wählende Lehrerinnen und Lehrer oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als ständige Mitglieder an. Weitere, für die Dauer eines Schuljahres zu wählende Mitglieder sind eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schulpflegschaft. Mögliche Maßnahmen der Schule auf Schüler und Schülerinnen, die unsere grundlegenden Rechte und Regeln nicht respektieren, wird in der folgenden Tabelle beschrieben. Unterrichtsstörungen zuständige Person Beispiele mögliche Konsequenzen Klassenlehrkraft / Fachlehrkraft / Mitarbeiter*in / Schulleitung • Respektloses Verhalten • Plaudereien im Unterricht • Weigerung, zuzuhören • Anweisungen ignorieren • Vermeiden von Aufgaben • Vorsätzliche Zeitverschwendung • „Unsere Schulregeln“ abschreiben, Eltern unterschreiben lassen. • Pausenverbot mit Arbeitsauftrag (z.B. Selbstreflexionsbogen ausfüllen)
bei Wiederholung: • Gespräch mit der Schulleitung • Benachrichtigung an die Eltern Beleidigungen zuständige Person Beispiele mögliche Konsequenzen Klassenlehrkraft / Fachlehrkraft / Mitarbeiter*in / Schulleitung • ärgern • andere stören • Schimpfwörter benutzen • ständiges Rufen in die Klasse • mangelnder Respekt gegenüber dem Personal/anderen Personen • Weigerung, Anweisungen der Lehrkräfte zu befolgen • vor der Klasse entschuldigen • „Unsere Schulregeln“ abschreiben, Eltern unterschreiben lassen. • Pausenverbot mit Arbeitsauftrag (z.B. Selbstreflexionsbogen ausfüllen)
bei Mobbing: • Gespräch mit der Schulleitung • Gespräch mit den Eltern
bei Wiederholung: • Gespräch mit der Schulleitung • Benachrichtigung an die Eltern Sachbeschädigung zuständige Person Beispiele mögliche Konsequenzen Klassenlehrkraft / Fachlehrkraft / Mitarbeiterin / Schulleitung • Beschädigung schuleigener Möbel • Beschädigung schuleigener Arbeitsmaterialien • Beschädigung von Gegenständen der Mitschülerinnen bei Verschmutzung: • Fußboden fegen • Müll wegbringen • Tische putzen • Pausenverbot mit Arbeitsauftrag (z.B. Selbstreflexionsbogen ausfüllen)
bei Zerstörung oder Beschädigung persönlicher Dinge: • Entschuldigungsbrief schreiben • Dinge reparieren oder ersetzen • Gespräch mit der Schulleitung • Benachrichtigung an die Eltern
bei Beschädigung auf dem Schulhof: • Pausenverbot • Müll aufsammeln
bei Wiederholung: • Gespräch mit der Schulleitung • Gespräch mit den Eltern Körperlicher Angriff / Schlägerei zuständige Person Beispiele mögliche Konsequenzen Klassenlehrkraft / Fachlehrkraft / Mitarbeiter*in / Schulleitung • physische Gewalt (schlagen, treten, bespucken…) • Selbst- oder Fremdgefährdung • Entschuldigungsbrief schreiben, Eltern unterschreiben lassen • Benachrichtigung an die Eltern • Pausenverbot mit Arbeitsauftrag (z.B. Selbstreflexionsbogen ausfüllen) • Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde • Gespräch mit der Schulleitung
bei Angriffen/Schlägerei auf dem Fußballplatz: • Fußballplatzverbot für eine gewisse Zeit • Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde • Gespräch mit der Schulleitung
bei Wiederholung: • Gespräch mit den Eltern • Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe (Ordnungsmaßnahmen § 53 Absatz 3 SchulG) (nur durch die Schulleitung zulässig) • vorübergehender Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen (Ordnungsmaßnahme § 53 Absatz 3 SchulG) (nur durch die Schulleitung zulässig)
Diebstahl
zuständige Person Beispiele mögliche Konsequenzen
Klassenlehrkraft/ Fachlehrkraft/
Mitarbeiter*in/ Schulleitung
Entwenden schuleigener, oder Gegenstände von anderen Kindern
• Dinge zurückgeben oder ersetzen
• Entschuldigungsbrief schreiben
• Benachrichtigung an die Eltern
• Pausenverbot mit Arbeitsauftrag (z.B. Selbstreflexionsbogen ausfüllen)
bei Wiederholung: • Gespräch mit den Eltern • Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe (Ordnungsmaßnahmen § 53 Absatz 3 SchulG) (nur durch die Schulleitung zulässig) • vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen (Ordnungsmaßnahme § 53 Absatz 3 SchulG) (nur durch die Schulleitung zulässig)
Stopp heißt Stopp- Gemeinsam leben und lernen an der Vogelruthschule
Rechte für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte
Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht, fair behandelt zu werden. (Keine Beleidigungen!)
Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht auf ein friedliches Miteinander. (Keine Schlägereien!)
Unsere Schulregeln
Allgemeine Regeln
• Wir reden freundlich miteinander. • Wir grüßen uns, wenn wir uns begegnen. • Wir hören hin, wenn jemand „Nein“ sagt (Stopp-Regel). • Wir melden uns, wenn wir etwas sagen wollen. • Wir hören zu, wenn eine andere / ein anderer spricht. • Wir gehen sorgsam mit Arbeitsmaterial um und räumen es wieder an seinen Platz. • Es ist verboten, jemanden zu beleidigen oder zu schlagen (schubsen, anspucken, kratzen, beißen, treten) • Ich verhalte mich anderen Mitschülerinnen und Mitschülern gegenüber rücksichtsvoll.
Regeln im Unterricht:
• Ich spreche freundlich mit den Mitschülerinnen und Mitschülern und allen Erwachsenen • Ich lasse andere ausreden. • Ich melde mich, wenn ich etwas sagen will. • Wenn meine Lehrerin, mein Lehrer oder ein Kind spricht, höre ich zu. • Ich gehe ruhig und leise durch den Klassenraum. • Ich esse in der Pause. • Ich benutze die Sachen von anderen nur, wenn ich es darf.
In den Pausen sollen sich die Kinder von der anstrengenden Schularbeit erholen. Die Pause soll für alle Kinder eine schöne Zeit sein. Damit das so ist, gibt es Regeln für die Pause:
Regeln für die Pause:
• Ich schlichte Streit mit Worten. • Ich lasse andere in Ruhe spielen und frage, wenn ich mitspielen möchte.
Im Unterricht sollen alle Kinder ungestört lernen können. Nur wenn alle Kinder sich an vereinbarte Regeln halten, ist das möglich.