Gemeinsamer Unterricht an der Vogelruthschule

Nach längeren schulinternen Diskussionen hat die Schulkonferenz der Vogelruthschule im Jahr 1990 beschlossen, im Rahmen des Modellversuchs "Gemeinsamer Unterricht an Grundschulen" eine erste Klasse ab dem Schuljahr 1990/91 einzurichten. Demzufolge gibt es seit dem Schuljahr 1993/94 in jeder Jahrgangsstufe eine Klasse mit Gemeinsamem Unterricht (GU). Nach Beendigung des Schulversuchs im Jahre 1994 wurde der GU ab dem Schuljahr 1995/96 als reguläres Angebot fortgeführt. Mittlerweile gibt es den GU an der Vogelruthschule im zehnten Jahr. Durch diese langjährigen Erfahrungen entwickelt sich der GU zu einem selbstverständlichen Bestandteil des Schulprofils für Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer.

 

Erweiterung unterschiedlicher Kompetenzen:

A   Für die Schülerinnen und Schüler

  • Akzeptanz von Anderssein
  • neue Sichtweisen des eigenen Selbst
  • differenzierte Wahrnehmung von Leistungen sowie Relativierung von Leistungszuwächsen
  • Wahrnehmung und Anerkennung individueller Entwicklungen
  • Annäherung an einen selbstverständlichen Umgang miteinander
  • Annahme von Hilfen
  • Erweiterung der sozialen Kompetenzen durch das Helferprinzip
  • Erweiterung praktischer Fähigkeiten durch spezifisch notwendige Verhaltensweisen oder spezielle Hilfeleistungen

B   Für die Eltern

  • Verständnis, Toleranz und Unterstützung der Eltern untereinander
  • Auseinandersetzung mit einer dynamischen Sichtweise des Leistungsbegriffs
  • Denkanstöße für alternative Erziehungskonzepte
  • Aufklärung über das Gefühl des "Behindert-Seins" einer ganzen Familie

C   Für die Lehrerinnen und Lehrer

  • gemeinsame Klassenführung mit gemeinsamer Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht
  • Annäherung an den GU durch Fachunterricht in GU-Klassen
  • Austausch über inhaltliche und methodische Arbeit
  • Optimierung der Unterrichtspraxis durch die Verknüpfung von Sichtweisen aus der Grundschul- und Sonderpädagogik
  • eigene Reflexion des Unterrichtsverhaltens und der -durchführung


Sicherung der Qualitätsstandards:

Damit die Erweiterung der o.g. Kompetenzen aich in Zukunft gesichert werden kann, ist es notwendig, bestimmte Qualitätsstandards festzuschreiben:

A   durchgängige Doppelbesetzung, das bedeutet

  • gemeinsame Klassenführung mit gemeinsamer Planung, Durchführung und Reflexion von Unterricht
  • durchgängiger Unterricht für alle Kinder in konstanter Doppelbesetzung, d.h. 1 Grundschullehrerin bzw. -lehrer (GsL) und 1 Sonderschullehrerin bzw. -lehrer (SoL), damit verbunden: Flexibilität in der Zuwendung zu einzelnen Klassen
  • Beziehungskonstanz in Bezug auf alle Schülerinnen und Schüler
  • Team-Teaching als die Grundlage des GU
  • klare Zuständigkeit eines SoL/GsL für eine GU-Klasse
  • permanente Möglichkeit von innerer und äußerer Differenzierung
    • Offener Unterricht
    • Werkstattunterricht
    • Tages-/Wochenplanarbeit
    • Freie Arbeit
  • breite Fördermöglichkeiten gerade im sozialen Verhalten

B   sächliche und räumliche Ausstattung der Schwerpunktschulen (über mehrere  Jahre fachlich kompetent aufgebaut)

C   breites Spektrum fachlicher Kompetenz seitens der Sonderpädagoginnen/ Sonderpädagogen an den Schwerpunktschulen

  • besondere Qualität der Kooperation zwischen allen Teams, die im GU tätig sind
  • Austausch über inhaltliche Arbeit im GU
  • kollegiale Fortbildungen
  • Teambildung auf freiwilliger Ebene

D   Aufnahme von Kindern mit sehr unterschiedlichem Förderbedarf, d.h.

  • auch Schüler, die einem Sonderschultyp nicht eindeutig zugeordnet werden können
  • verschiedene Behinderungsarten in einer Klasse fördern die gegenseitige Akzeptanz
  • Kinder können leichter ein Gegenüber finden
  • größerer Integrationseffekt durch kontinuierliche Begegnung im Klassenverband

E   relative Wohnortnähe durch Anbindung an einer der bestehenden vier Schwerpunktschulen, die über das Stadtgebiet verteilt sind

F   kleine Klassen (durch Aufnahme der Kinder mit Förderbedarf in die Statistik der Grundschule)

 

Perspektiven des Gemeinsamen Unterrichts an der Vogelruthschule:

Die bishergie Entwicklung des GU seit der Einrichtung der ersten Klasse mit Gemeinsamem Unterricht an der Vogelruthschule ist gekennzeichnet durch eine ständige Verschlechterung insbesondere der personellen Rahmenbedingungen. Um dem entgegen zu wirken, ist eine intensive Zusammenarbeit mit verschiedenen Gremien bzw. Funktionsträgern unabdingbar.

A   Organe der Schule

  • Lehrerkonferenz
  • Schulleitung
  • Schulpflegschaft
  • Schulkonferenz

B   Zusammenarbeit der Schule mit der unteren und oberen Schulaufsichtsbehörde